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mit DJI
Wenn ein Objekt eindrucksvoll in seiner Umgebung präsentiert werden soll, dann kommt man nicht an Drohnenfotos vorbei. Die Perspektive aus der Luft begeistert jeden.
Videoprojekte ohne Luftaufnahmen sind heute nur noch Ausnahme. Die Vogelperspektive fasziniert, schafft Übersicht und wertet jedes Videoprojekt auf.
Rechtliche Grundlagen zum Erstellen von Bild- und Videoaufnahmen
Werden von einer Drohne aus Foto- und Videoaufnahmen von Personen gemacht, greift das Datenschutzgesetz. Mit diesem Gesetz sollen die Persönlichkeits- und Grundrechte von Personen geschützt werden. Generell dürfen ohne Einwilligung keine Personen fotografiert oder gefilmt werden, sofern diese auf den Aufnahmen eindeutig erkennbar sind. Es gelten folgende allgemeine Datenschutzgrundsätze:
Rechtfertigungsgrund
Luftaufnahmen mittels einer Drohne dürfen nur dann gemacht werden, wenn dafür ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Dieser ist laut Art. 13 DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz) gegeben, wenn die Einwilligung der aufgenommenen Personen vorliegt oder ein privates oder öffentliches Interesse vorliegt. Dabei ist es schwierig zu bestimmen, wann ein privates Interesse vorliegt. Ein für den persönlichen Gebrauch gemachtes Video stellt aber keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund dar. Um sicher zu gehen, sollten Sie in jedem Fall die Einwilligung der aufgenommenen Personen einholen.
Transparenzprinzip
Wird eine Drohne für Videoaufnahmen eingesetzt, beispielsweise bei Vermessungen oder Videoüberwachungen, müssen potenziell beteiligte Personen über die Videoaufnahme informiert werden. Dies kann durch ein Hinweisschild oder eine sichtbare Kamera geschehen. In manchen Fällen ist es notwendig, Personen direkt über den Drohneneinsatz aufmerksam zu machen.
Verhältnismässigkeitsprinzip
Wenn Foto- und Videoaufnahmen zweckgebunden sind, dürfen auch nur die Motive aufgenommen werden, die für diesen Zweck notwendig sind. Wenn Sie beispielsweise die Bewilligung zur Aufnahme einer Hochzeitsgesellschaft haben, darf auch nur diese Gesellschaft aufgenommen werden. Andere Personen dürfen ohne Einwilligung nicht auf den Bildern zu sehen sein.
Zweckbindungsprinzip
Die Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden. Eine Veröffentlichung von Bildern oder Videos ist nur dann möglich, wenn die auf den Aufnahmen zu sehenden Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben oder alle Personen anonymisiert werden.
Qualität 1080p
1 Stunde zur Verfügung
Flugzeit ca. 30 min
Material ohne Nachbearbeitung
Nutzungsrechte auch für kommerzielle Zwecke.
Für die An-/Abfahrt stellen wir Ihnen 0,50Fr.- pro Kilometer in Rechnung
Qualität 4k
2 Stunden zur Verfügung
Flugzeit ca. 60 min
1 x USB-Stick mit Aufnahmen
Material ohne Nachbearbeitung
Nutzungsrechte auch für kommerzielle Zwecke.
An-/Abreise in der ganzen Schweiz im Preis inbegriffen
Qualität 4k
1 Stunde zur Verfügung
Flugzeit ca. 45 min
Material ohne Nachbearbeitung
Nutzungsrechte auch für kommerzielle Zwecke.
Für die An-/Abfahrt stellen wir Ihnen 0,30Fr.- pro Kilometer in Rechnung